Service Level Agreement (SLA)
Dieses SLA legt die Verfügbarkeitsstandards, die Berechnung der Uptime und die Servicegutschriften fest, die für die DeluxHost-Dienste gelten.
Zuletzt aktualisiert: 2. Mai 2026
1. Präambel
Das vorliegende Service Level Agreement, nachfolgend "SLA", legt die Verfügbarkeitsstandards, die Modalitäten der Berechnung von Uptime und Downtime, die entsprechenden Ausschlüsse sowie die gegebenenfalls anwendbaren Servicegutschriften für die von DeluxHost erbrachten Dienste fest. DeluxHost ist im Eigentum von Matteo Martelloni, Einzelunternehmer, USt-IdNr. IT17734661006.
Das vorliegende SLA ist integraler Bestandteil der Nutzungsbedingungen, der Fair-Use-Richtlinie und der weiteren für die DeluxHost-Dienste geltenden Vertragsbedingungen.
Im Falle eines Widerspruchs hat das vorliegende SLA ausschließlich in folgenden Punkten Vorrang:
- Anwendungsbereich der Verfügbarkeitsverpflichtung;
- Berechnung von Uptime und Downtime;
- Ausschlüsse von der Uptime-Berechnung;
- Verfahren zur Beantragung und Gewährung von Servicegutschriften.
In allen übrigen Angelegenheiten haben die Nutzungsbedingungen Vorrang.
2. Anwendungsbereich
Sofern auf der Produktseite nicht anders angegeben, gilt das vorliegende SLA für die folgenden Dienste:
- Game Server;
- VPS;
- VDS;
- Cloud-Dienste.
Für Dedicated Server gilt das vorliegende SLA ausschließlich dann, wenn die entsprechende Abdeckung ausdrücklich auf der Produktseite, im kommerziellen Angebot oder in der Bestellbestätigung angegeben ist.
Das Vorhandensein eines DDoS-Schutzes stellt keine Garantie für einen absoluten Schutz oder einen dauerhaft unterbrechungsfreien Betrieb dar.
2.1 Ausschlüsse vom Anwendungsbereich
Das vorliegende SLA gilt nicht für:
- Dienste im Beta-Test;
- Dienste in einer kostenlosen Testphase;
- Aktionen oder Produkte, die ausdrücklich als ohne SLA-Abdeckung gekennzeichnet sind;
- Dedicated Server, für die die SLA-Abdeckung nicht ausdrücklich angegeben ist;
- Lizenzen, Control Panels und Software von Drittanbietern;
- Komponenten, Anwendungen, Betriebssysteme und Konfigurationen, die vom Kunden installiert oder verwaltet werden;
- Dienste, die wegen Zahlungsverzugs ausgesetzt wurden;
- Dienste, die wegen Missbrauchs oder Verstoßes gegen die Nutzungsbedingungen ausgesetzt wurden;
- Dienste, die wegen Verstoßes gegen die Fair-Use-Richtlinie ausgesetzt wurden;
- Dienste, die auf Anordnung einer zuständigen Behörde ausgesetzt wurden.
3. Begriffsbestimmungen
Im Sinne des vorliegenden SLA gilt:
Verfügbarkeit oder Uptime: der prozentuale Anteil der Zeit, in der der Dienst im Referenzzeitraum erreichbar und betriebsbereit ist.
Anrechenbare Ausfallzeit (Downtime): der Zeitraum von mehr als 2 aufeinanderfolgenden Minuten, in dem der Dienst aus Gründen, die der von DeluxHost verwalteten Infrastruktur zuzurechnen sind, nicht auf gültige Netzwerkanfragen antwortet, mit Ausnahme der in Abschnitt 9 genannten Ursachen.
Referenzzeitraum: der Kalendermonat, vom ersten bis zum letzten Tag des Monats, mit Ausnahme der Dienste, die ausdrücklich als einer jährlichen Berechnung unterliegend gekennzeichnet sind.
Monatliche Kosten des Dienstes: der Preis des betroffenen einzelnen Dienstes, berechnet auf Monatsbasis, auch im Falle einer quartalsweisen, halbjährlichen, jährlichen oder mehrjährigen Abrechnung.
Servicegutschrift: der Betrag, der dem Kunden als Nachlass auf die nächste Verlängerung des betroffenen Dienstes gewährt wird.
Upstream-Provider: Rechenzentren, Carrier, Transit-Provider, Netzwerkanbieter und sonstige externe Beteiligte, die von DeluxHost zur Erbringung des Dienstes herangezogen werden.
Geplante Wartung: technischer Eingriff, der im Voraus angekündigt wird und der Aktualisierung, Verbesserung, Migration, dem Austausch von Hardware oder vorbeugenden Maßnahmen dient.
Notfallwartung: dringender Eingriff, der erforderlich ist, um Schwachstellen, Störungen, Sicherheitsvorfälle oder Risiken für die Stabilität der Infrastruktur einzudämmen.
4. Verfügbarkeitsverpflichtung
4.1 Zugesicherte Verfügbarkeit
DeluxHost verpflichtet sich, wirtschaftlich angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, um für die vom vorliegenden SLA abgedeckten Dienste eine Verfügbarkeit von 99,9% aufrechtzuerhalten.
Die Verfügbarkeitsverpflichtung wird in der Regel auf Basis des Kalendermonats berechnet.
Die jährliche Berechnung gilt ausschließlich für Dienste, die auf der Produktseite, im kommerziellen Angebot oder in der Bestellbestätigung eindeutig als einem jährlichen SLA unterliegend gekennzeichnet sind.
Die Verpflichtung von 99,9% stellt keine Garantie für einen absolut unterbrechungsfreien Betrieb dar und ist unter Berücksichtigung der im vorliegenden SLA vorgesehenen Ausschlüsse auszulegen.
4.2 Berechnung der Uptime
Die Uptime wird nach der folgenden Formel berechnet:
Uptime % = ((Gesamtminuten des Zeitraums − Minuten anrechenbarer Ausfallzeit) ÷ Gesamtminuten des Zeitraums) × 100
Für Dienste, die einer jährlichen Berechnung unterliegen, wird die Formel unter Verwendung der Gesamtminuten des betreffenden Jahres angewendet.
Für die Berechnung werden vorrangig herangezogen:
- die Überwachungssysteme von DeluxHost;
- die Netzwerkprotokolle;
- die Protokolle der Infrastruktur;
- die Daten des DDoS-Mitigationssystems;
- die vom Rechenzentrum bereitgestellten Daten;
- die von den Upstream-Providern bereitgestellten Daten.
Die Nichtverfügbarkeit allein des ICMP-Protokolls stellt nicht automatisch eine Ausfallzeit dar, sofern der Dienst über die vorgesehenen Ports, Protokolle oder Anwendungen ordnungsgemäß erreichbar ist.
4.3 Berechnung je einzelnem Dienst
Die Uptime wird für jeden Dienst gesondert berechnet.
Die Ausfallzeit eines einzelnen VPS, VDS, Game Servers, Cloud-Dienstes oder Dedicated Servers begründet nicht automatisch einen SLA-Verstoß für die übrigen Dienste desselben Kontos.
Ein Problem, das ausschließlich eine einzelne Anwendung, einen einzelnen Port oder eine einzelne Konfiguration des Kunden betrifft, führt nicht automatisch zur Nichtverfügbarkeit des gesamten Dienstes.
5. Servicegutschriften
Bei Nichteinhaltung der Verfügbarkeitsverpflichtung von 99,9% kann der Kunde die folgende Servicegutschrift beantragen:
- Uptime von 99,9% oder mehr: keine Gutschrift;
- Uptime von 99,5% oder mehr und weniger als 99,9%: Gutschrift in Höhe von 5% der monatlichen Kosten des Dienstes;
- Uptime von 95% oder mehr und weniger als 99,5%: Gutschrift in Höhe von 10% der monatlichen Kosten des Dienstes;
- Uptime von weniger als 95%: Gutschrift in Höhe von 20% der monatlichen Kosten des Dienstes.
Die Gutschrift wird ausschließlich auf Grundlage der Kosten des einzelnen Dienstes berechnet, der von der anrechenbaren Ausfallzeit unmittelbar betroffen ist.
Die Ausfallzeit eines Dienstes begründet keine Gutschriften für andere Dienste desselben Kontos.
5.1 Gewährung der Gutschrift
Die Servicegutschrift wird als Nachlass auf die nächste Verlängerung des betroffenen Dienstes angerechnet.
Geldrückerstattungen sind nach dem vorliegenden SLA nicht vorgesehen, es sei denn, sie sind aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften erforderlich.
Die Gutschrift:
- kann nicht auf ein anderes Konto übertragen werden;
- kann nicht auf einen anderen Kunden übertragen werden;
- kann nicht in Geld umgewandelt werden;
- kann nicht für den Erwerb eines anderen Dienstes verwendet werden, sofern DeluxHost dies nicht ausdrücklich genehmigt.
5.2 Höchstgrenze
Die je Dienst und Referenzzeitraum höchstens gewährbare Gutschrift darf 20% der monatlichen Kosten des betroffenen Dienstes nicht überschreiten.
Die Höchstgrenze gilt auch bei mehreren Ausfallereignissen innerhalb desselben Referenzzeitraums.
5.3 Keine Kumulierbarkeit und freiwillige Entschädigungen
Die im vorliegenden SLA vorgesehene Gutschrift ist nicht mit anderen Gutschriften, Rückerstattungen, kostenlosen Verlängerungen, Nachlässen, Boni oder Entschädigungen kumulierbar, die für denselben Dienst, denselben Zeitraum und dasselbe Ereignis gewährt werden, sofern DeluxHost nicht ausdrücklich etwas anderes angibt.
DeluxHost kann freiwillig gewähren:
- kostenlose Verlängerungen des Dienstes;
- technische Boni;
- zusätzliche Ressourcen;
- Nachlässe;
- Gutschriften;
- sonstige kommerzielle Entschädigungen.
Die Gewährung einer freiwilligen Entschädigung stellt kein Anerkenntnis einer Haftung, einer Pflichtverletzung oder eines SLA-Verstoßes dar.
DeluxHost gibt in der entsprechenden Mitteilung an, ob die freiwillige Entschädigung zusätzlich zu einer etwaigen SLA-Gutschrift gewährt wird oder an deren Stelle tritt.
6. Wartung
6.1 Geplante Wartung
DeluxHost kann geplante Wartungsarbeiten durchführen für:
- Sicherheitsupdates;
- Software-Updates;
- Verbesserungen der Infrastruktur;
- Migrationen;
- den Austausch von Hardware;
- Optimierungen;
- vorbeugende Maßnahmen;
- Änderungen am Netzwerk.
Geplante Wartungsarbeiten werden, soweit vernünftigerweise möglich, mit einer Vorankündigungsfrist von mindestens 24 Stunden über einen oder mehrere der folgenden Kanäle mitgeteilt:
- E-Mail;
- Kundenbereich;
- Statusseite;
- Mitteilung auf der Website;
- Support-Ticket.
Die Eingriffe werden in der Regel während Zeitfenstern mit geringem Datenverkehr durchgeführt.
Zeiträume geplanter Wartung werden nicht in die Berechnung der Ausfallzeit einbezogen.
Eine etwaige Verlängerung der Wartung über das ursprünglich mitgeteilte Zeitfenster hinaus wird anhand der tatsächlichen Ursache der Verlängerung und der im vorliegenden SLA vorgesehenen Ausschlüsse bewertet.
6.2 Notfallwartung
DeluxHost kann Noteingriffe mit verkürzter oder ohne Vorankündigung durchführen bei:
- kritischen Schwachstellen;
- dringenden Hardwaredefekten;
- Sicherheitsvorfällen;
- Kompromittierung oder Gefahr der Kompromittierung der Systeme;
- Gefahr des Verlusts oder der Beschädigung von Daten;
- Gefahr für die Stabilität des Netzwerks;
- Gefahr für die Sicherheit der übrigen Kunden;
- dringenden Anforderungen des Rechenzentrums oder des Upstream-Providers.
Die Eingriffe sind auf die zur Eindämmung des Risikos und zur Wiederherstellung des Dienstes vernünftigerweise erforderliche Dauer zu beschränken.
Zeiträume der Notfallwartung werden nicht in die Berechnung der Ausfallzeit einbezogen.
7. DDoS-Mitigation
DeluxHost stellt für die Dienste, für die dies ausdrücklich vorgesehen ist, einen Best-Effort-DDoS-Schutz bereit.
Der Kunde erkennt an, dass kein Mitigationssystem einen vollständigen Schutz gegen jegliche gewährleisten kann:
- Angriffstechnik;
- Verkehrsvolumen;
- Angriffsdauer;
- Protokollart;
- verteilten Angriff;
- Angriff auf Anwendungsebene;
- Umgehungsmethode;
- Kombination von Angriffsvektoren.
Nicht in die Berechnung der Uptime einbezogen werden Zeiträume der Nichtverfügbarkeit, die unmittelbar und überwiegend verursacht werden durch:
- DDoS-Angriffe;
- bösartigen Datenverkehr;
- Angriffe, die die verfügbare Mitigationskapazität übersteigen;
- Angriffe, die die Mitigationssysteme umgehen oder aushebeln;
- Angriffe, die die Filtersysteme wesentlich beeinträchtigen;
- Nullrouting;
- Blackholing;
- außerordentliche Filterung des Datenverkehrs;
- vorübergehende Begrenzung des Datenverkehrs;
- Umleitung des Datenverkehrs zu Mitigationssystemen;
- Eingriffe des Rechenzentrums oder des Upstream-Providers;
- dringende Eingriffe, die zum Schutz der Infrastruktur oder der übrigen Kunden erforderlich sind.
Der Ausschluss kann auf folgender Grundlage angewendet werden:
- Netzwerkprotokolle;
- Daten des Mitigationssystems;
- NetFlow-Daten;
- Firewall-Daten;
- Daten des Rechenzentrums;
- Mitteilungen der Upstream-Provider;
- verfügbare technische Informationen;
- Analyse der Herkunft und der Art des Datenverkehrs.
Nicht automatisch ausgeschlossen sind Zeiträume der Nichtverfügbarkeit, die durch eigenständige interne Probleme verursacht werden, die nicht unmittelbar auf den Angriff zurückzuführen oder vernünftigerweise vom DDoS-Ereignis trennbar sind.
DeluxHost kann den Datenverkehr zu einer oder mehreren angegriffenen IP-Adressen vorübergehend aussetzen, sofern dies erforderlich ist, um Folgendes zu wahren:
- die Stabilität der Infrastruktur;
- die Sicherheit des Netzwerks;
- die Verfügbarkeit der übrigen Dienste;
- die Integrität der Systeme;
- die Beziehungen zum Rechenzentrum oder zum Upstream-Provider.
Die Anwendung von Nullrouting, Blackholing, Filterung oder Begrenzung des Datenverkehrs während eines Angriffs stellt nicht automatisch einen Verstoß gegen das SLA dar.
8. Beantragung der Servicegutschrift
8.1 Frist für die Beantragung
Der Antrag auf Gutschrift ist innerhalb von 30 Kalendertagen nach Ende des Referenzzeitraums zu stellen, in dem die behauptete Ausfallzeit aufgetreten ist.
Nach Ablauf dieser Frist gestellte Anträge können abgelehnt werden.
8.2 Modalitäten der Beantragung
Der Antrag ist zu stellen:
- per Ticket über den Kundenbereich; oder
- per E-Mail an die Adresse support@deluxhost.net.
Der Antrag muss Folgendes enthalten:
- Kennung des betroffenen Dienstes;
- Hostname, IP-Adresse oder ID des Dienstes;
- Datum des Problems;
- Uhrzeit des Beginns;
- Uhrzeit des Endes;
- verwendete Zeitzone;
- detaillierte Beschreibung der Nichtverfügbarkeit;
- betroffene Ports oder Protokolle;
- etwaige Protokolle;
- etwaige Screenshots;
- etwaige Daten einer externen Überwachung.
Unvollständige Anträge können abgelehnt oder zur Einholung zusätzlicher Informationen an den Kunden zurückgegeben werden.
8.3 Prüfung des Antrags
DeluxHost prüft den Antrag durch Abgleich der vom Kunden übermittelten Informationen mit:
- den eigenen Überwachungssystemen;
- den internen Protokollen;
- den Netzwerkdaten;
- den Daten des Rechenzentrums;
- den Daten der Upstream-Provider;
- der Wartungshistorie;
- der Historie der DDoS-Angriffe;
- den etwaigen eröffneten Tickets;
- den weiteren verfügbaren technischen Anhaltspunkten.
Externe Überwachungssysteme stellen unterstützende Anhaltspunkte dar, begründen jedoch nicht automatisch das Vorliegen oder die Dauer einer anrechenbaren Ausfallzeit.
Die Ergebnisse externer Überwachungen können beeinflusst werden durch:
- Routing-Probleme;
- Probleme des Providers des Kunden;
- Blockierung des ICMP-Protokolls;
- Firewalls;
- Rate Limiting;
- geografische Probleme;
- Nichtverfügbarkeit des Überwachungssystems;
- Konfigurationsfehler.
DeluxHost teilt das Ergebnis des Antrags innerhalb von 30 Tagen nach Eingang der für die Prüfung erforderlichen Informationen mit.
Im Falle der Stattgabe wird die Gutschrift auf die nächste Verlängerung des betroffenen Dienstes angerechnet.
Im Falle der Ablehnung legt DeluxHost eine Begründung auf Grundlage der verfügbaren technischen Anhaltspunkte vor.
8.4 Anspruchsvoraussetzungen
Um die Gutschrift zu erhalten, muss der Kunde:
- mit seinem Konto in Bezug auf die Zahlungen nicht im Rückstand sein;
- nicht gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen;
- nicht gegen die Fair-Use-Richtlinie verstoßen;
- die Ausfallzeit weder unmittelbar noch mittelbar verursacht haben;
- den Antrag innerhalb der vorgesehenen Frist gestellt haben;
- ausreichende Informationen zur Identifizierung und Überprüfung des Problems bereitgestellt haben;
- den betroffenen Dienst bis zum Abschluss der Prüfung aktiv halten, sofern nichts anderes genehmigt wurde.
Die Gutschrift kann abgelehnt werden, wenn:
- der Kunde das Problem verursacht hat;
- der Dienst ausgesetzt wurde;
- der Dienst gekündigt wurde;
- der Antrag betrügerisch ist;
- die bereitgestellten Informationen falsch oder manipuliert sind;
- das Problem unter die im vorliegenden SLA vorgesehenen Ausschlüsse fällt.
9. Ausschlüsse von der Berechnung der Ausfallzeit
Nicht in die Berechnung der Ausfallzeit einbezogen werden:
- geplante Wartung;
- Notfallwartung;
- DDoS-Angriffe;
- bösartiger Datenverkehr;
- Nullrouting;
- Blackholing;
- Filterung oder Begrenzung des Datenverkehrs während eines Angriffs;
- Probleme, die durch Software des Kunden verursacht werden;
- Probleme, die durch Anwendungen des Kunden verursacht werden;
- Probleme, die durch das Betriebssystem des Kunden verursacht werden;
- fehlerhafte Konfigurationen;
- vom Kunden konfigurierte Firewalls;
- Kompromittierung der Zugangsdaten;
- übermäßige oder missbräuchliche Nutzung der Ressourcen;
- Aussetzungen wegen Verstoßes gegen die Nutzungsbedingungen;
- Aussetzungen wegen Verstoßes gegen die Fair-Use-Richtlinie;
- Aussetzungen wegen Zahlungsverzugs;
- Aussetzungen aufgrund von Rückbuchungen oder Zahlungsstreitigkeiten;
- vom Kunden beantragte Aussetzungen;
- Probleme im lokalen Netzwerk des Kunden;
- Probleme mit der Internetverbindung des Kunden;
- Probleme auf dem Netzwerkpfad außerhalb der von DeluxHost verwalteten Infrastruktur;
- Probleme, die durch externe DNS verursacht werden;
- Probleme, die durch Software, Panels oder Lizenzen Dritter verursacht werden;
- Probleme, die durch Rechenzentren, Carrier oder Upstream-Provider außerhalb des angemessenen Einflussbereichs von DeluxHost verursacht werden;
- Unterbrechungen der Strom- oder Konnektivitätsversorgung bei Infrastrukturen Dritter;
- Anfragen, Anordnungen oder Maßnahmen zuständiger Behörden;
- Ereignisse höherer Gewalt;
- Handlungen oder Unterlassungen des Kunden;
- Handlungen oder Unterlassungen von durch den Kunden autorisierten Personen;
- rechtswidrige Aktivitäten, die mittels des Dienstes durchgeführt werden;
- Probleme, die durch vom Kunden beantragte Migrationen verursacht werden;
- Zeiträume, in denen DeluxHost mangels der erforderlichen Informationen oder Genehmigungen nicht tätig werden kann;
- Nichtverfügbarkeit, die auf Funktionen beschränkt ist, die nicht im erworbenen Tarif enthalten sind.
10. Höhere Gewalt
DeluxHost haftet nicht für die Nichteinhaltung des vorliegenden SLA, wenn diese unmittelbar durch Ereignisse verursacht wird, die:
- außerhalb des angemessenen Einflussbereichs von DeluxHost liegen;
- nicht vernünftigerweise vorhersehbar sind;
- durch wirtschaftlich angemessene Maßnahmen nicht vermeidbar sind.
Zu diesen Ereignissen können gehören:
- Erdbeben;
- Überschwemmungen;
- Brände;
- Naturkatastrophen;
- Kriege;
- Terrorakte;
- zivile Unruhen;
- Pandemien;
- Notlagen der öffentlichen Gesundheit;
- großflächige Stromausfälle;
- regionale oder landesweite Unterbrechungen der Konnektivität;
- behördliche Maßnahmen;
- gerichtliche Maßnahmen;
- Sanktionen;
- externe Streiks;
- kritische Unterbrechungen der Lieferkette;
- großflächige Ausfälle von Rechenzentren;
- großflächige Ausfälle von Carriern;
- Cyberangriffe außergewöhnlichen Ausmaßes;
- Ereignisse, die Upstream-Infrastrukturen betreffen, die nicht unmittelbar von DeluxHost verwaltet werden.
Das bloße Vorliegen eines Cyberangriffs stellt nicht automatisch höhere Gewalt dar.
DDoS-Angriffe und bösartiger Datenverkehr sind speziell in Abschnitt 7 geregelt.
11. Haftung
Die Haftung von DeluxHost, die entsprechenden Ausschlüsse und die anwendbare Haftungshöchstgrenze sind in Abschnitt 5 der Nutzungsbedingungen geregelt.
Keine Bestimmung des vorliegenden SLA darf als Ausschluss oder Beschränkung der Haftung ausgelegt werden für:
- Vorsatz;
- grobe Fahrlässigkeit;
- Verletzung zwingender Pflichten;
- sonstige Fälle, in denen die Haftung gesetzlich nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden kann.
Die im vorliegenden SLA vorgesehenen Gutschriften stellen den spezifischen vertraglichen Rechtsbehelf bei Nichteinhaltung der Verfügbarkeitsverpflichtung dar, unbeschadet der zwingenden gesetzlichen Rechte.
Die Gewährung einer SLA-Gutschrift stellt kein Anerkenntnis einer weitergehenden Haftung oder weitergehender Schäden dar.
12. Pflichten des Kunden
Um von den im vorliegenden SLA vorgesehenen Verpflichtungen zu profitieren, verpflichtet sich der Kunde:
- den Dienst unter Einhaltung der Nutzungsbedingungen zu nutzen;
- die Fair-Use-Richtlinie einzuhalten;
- die anwendbaren Rechtsvorschriften einzuhalten;
- die Zugangsdaten zu schützen;
- angemessene Passwörter zu verwenden;
- die Zwei-Faktor-Authentifizierung zu aktivieren, sofern verfügbar;
- das Betriebssystem aktuell zu halten;
- die Sicherheitsupdates zu installieren;
- Firewalls und Anwendungen korrekt zu konfigurieren;
- regelmäßig externe Backups durchzuführen;
- die tatsächliche Integrität der Backups zu überprüfen;
- etwaige Probleme unverzüglich zu melden;
- dem Support zutreffende Informationen bereitzustellen;
- die Kontaktdaten aktuell zu halten;
- während der Prüfungen in angemessenem Umfang mit DeluxHost zusammenzuarbeiten;
- Protokolle, Screenshots oder Überwachungsdaten nicht zu verändern oder zu fälschen.
Die Nichteinhaltung dieser Pflichten kann zur Ablehnung der Gutschrift führen, wenn sie das Problem verursacht oder dazu beigetragen hat oder dessen ordnungsgemäße Überprüfung verhindert hat.
13. Änderungen des SLA
DeluxHost kann das vorliegende SLA aus folgenden Gründen ändern:
- technische;
- organisatorische;
- wirtschaftliche;
- regulatorische;
- infrastrukturelle;
- sicherheitsbezogene.
Wesentliche Änderungen werden per E-Mail und/oder über den Kundenbereich mit einer Vorankündigungsfrist von mindestens 30 Tagen mitgeteilt, es sei denn, eine kürzere Frist ist:
- gesetzlich vorgeschrieben;
- aus dringenden Sicherheitsgründen erforderlich;
- zur Verhinderung von Missbrauch erforderlich;
- durch Änderungen der Upstream-Provider vorgegeben;
- durch nicht vernünftigerweise vorhersehbare Ereignisse bedingt.
Die Änderungen gelten nicht rückwirkend für bereits abgeschlossene Dienstzeiträume.
Anwendbar ist die Fassung, die während des betreffenden Referenzzeitraums veröffentlicht und in Kraft war.
14. Zugehörige Dokumente
Das vorliegende SLA wird ergänzt durch:
- die Nutzungsbedingungen;
- die Fair-Use-Richtlinie;
- die Datenschutzerklärung;
- den Auftragsverarbeitungsvertrag, soweit anwendbar;
- die besonderen Bedingungen des Produkts;
- die Bestellbestätigung;
- etwaige vertragliche Mitteilungen zum Dienst.
15. Kontakt
Für Fragen, Klarstellungen oder Anfragen zum vorliegenden SLA:
Allgemeiner Support und Anträge auf Gutschrift: support@deluxhost.net
Missbrauchsmeldungen: abuse@deluxhost.net
Datenschutzanfragen: privacy@deluxhost.net
PEC: deluxhost@mypec.eu
